Aufstockungsinitiative

Für Zürich 2050 sowie den drängenden Herausforderungen des Klimawandels drängt sich die Frage auf, wie und wo Wohnraum entsteht.

Aufstockungsinitiative
Die FDP hat mit ihrer Initiative „Mehr Wohnraum durch Aufstockung – quartierverträglich und nachhaltig“ einen Vorschlag in Form einer allgemeinen Anregung auf den Tisch gelegt:1 Die maximal zulässige Gebäudehöhe für Bestand soll um drei Meter erhöht werden. Mit der Erhöhung des Wohnungsvolumens im Bestand will die Partei den explodierenden Mietpreisen entgegenwirken und Nachverdichtung im gesamten Stadtgebiet ermöglichen. Der Stadtrat beantragte, die Initiative für ungültig zu erklären. Die Begründung: Der Vorschlag verstosse gegen übergeordnetes Recht.2

Der Kerngedanke bleibt relevant: Wohnraum muss in Zukunft vermehrt im Bestand geschaffen werden – nachhaltig, ressourcenschonend und sozialverträglich. Dies erfordert nicht nur ein Weiterdenken und Ausdifferenzieren der Initiative, sondern auch eine öffentliche Debatte über die Zukunft des Bauens im Bestand. Für ein zukünftiges Zürich im Jahr 2050 ist es an der Zeit, sich von einer romantischen Idee des Dorfes zu lösen und neue, unverkennbare Gebäudetypologien wie die Blockrandbebauung auch in der Höhe zu entwickeln.


Karte zur Aufstockungsinitiative abzüglich erwarteter Ausnahmen:

   Quartiererhaltungs- und Kernzone
   Objekte unter Denkmalschutz und ISOS
   Parzellen bebaut nach Sonderbauvorschriften
   Industriezonen und Zonen für öffentliche Gebäude


Home Verdichten geht uns alle an 


Die Verdichtungsgebiete des kommunalen Richtplans schliessen viele Stadtteile aus. Sollten nicht auch an kleinparzellierte Hanglagen wie am Zürichberg verdichtet werden?


Home Mehr als nur ein Stockwerk 


Bereits heute existieren viele Ausnützungsreserven im Bestand. Wo genügend Traglastreserven vorhanden sind, sollten diese erschlossen werden!



Home Es fehlt an preisgünstigem Wohnraum


Bauen ist teuer – es braucht flankierend sozialpolitische Massnahmen, damit durch Aufstocken auch preisgünstiger Wohnraum entsteht. 


Home Ein gleich langer Spiess für Bestand 


Bestehende Gebäude sind gegenüber Neubauten benachteiligt. Im Kontext der Klimakrise gilt es dies zu ändern. Soll der Bestand sogar bevorzugt werden? 


Home Mehr Dynamik auf allen Ebenen 


Das Planungsrecht ist über alle föderalen Ebenen zu starr. Planungsgesetze sollten auf gesellschaftliche Paradigmenwechsel dynamisch reagieren können.


Eine Volksinitiative kann entweder als ausgearbeiteter Entwurf oder als allgemeine Anregung eingereicht werden. Während sich ein ausgearbeiteter Entwurf formell ohne weitere Erläuterungen oder Korrekturen in das betreffende Gesetz einfügen muss, kann mit einer allgemeinen Anregung ein Anliegen ohne konkreten Gesetzestext zur Abstimmung gebracht werden. Nach ihrer Annahme muss sie erst in eine entsprechende Rechtsform gebracht werden. Eine allgemeine Anregung verspricht daher fälschlicherweise, eine vage Forderung in den Raum stellen zu können. Das stimmt aber nicht ganz, denn eine allgemeine Anregung darf nur formal, nicht aber inhaltlich vage sein! Eine in der Initiative geforderte Stossrichtung muss auch bei einer allgemeinen Anregung von den Behörden gewahrt werden und darf nicht als auszulotende Forderung in einer anderen Form umgesetzt werden.