Aufstockungsinitiative

Es fehlt an preisgünstigem Wohnraum



Die vorliegende Aufstockungsinitiative geht das Problem, dass es in Zürich vor allem preisgünstiger Wohnraum fehlt,8 nur ungenügend an. Denn Aufstocken allein schafft nicht automatisch bezahlbaren Wohnraum. Im Gegenteil: Solche Eingriffe ziehen häufig umfangreiche Sanierungsarbeiten nach sich, die unweigerlich zu Mietzinserhöhungen auch in den darunter liegenden Stockwerken führen.9


Für die 20% am schlechtesten verdienenden bleiben die Wohnkosten eine Herausforderung. Der Anteil der Wohnkosten am Haushaltseinkommen ist für sie gestiegen, während der Anteil für das bestverdienende Quintil sank.


Folglich sollte der Bestand bei Erweiterungen nur geringfügig saniert werden und wenn möglich einer Totalsanierung vorgezogen werden. Generell müssen Regelungen, die das Bauen im Bestand attraktiver machen, durch sozialpolitische Massnahmen flankiert werden. Bislang konzentrieren sich diese Massnahmen, wie z.B. Belegungsvorschriften, vor allem auf Genossenschaften und städtische Wohnprojekte. Aber auch die private Bauwirtschaft muss stärker in die Pflicht genommen werden. Ein Bonus wie das zusätzliche Stockwerk hätte als Anreiz dienen können, um auch im privaten Bereich Belegungsmodelle oder ähnliche sozialpolitische Auflagen zu verankern. 

Aufstockungen können sehr teuer sein. Quelle: H&dM




Eine Volksinitiative kann entweder als ausgearbeiteter Entwurf oder als allgemeine Anregung eingereicht werden. Während sich ein ausgearbeiteter Entwurf formell ohne weitere Erläuterungen oder Korrekturen in das betreffende Gesetz einfügen muss, kann mit einer allgemeinen Anregung ein Anliegen ohne konkreten Gesetzestext zur Abstimmung gebracht werden. Nach ihrer Annahme muss sie erst in eine entsprechende Rechtsform gebracht werden. Eine allgemeine Anregung verspricht daher fälschlicherweise, eine vage Forderung in den Raum stellen zu können. Das stimmt aber nicht ganz, denn eine allgemeine Anregung darf nur formal, nicht aber inhaltlich vage sein! Eine in der Initiative geforderte Stossrichtung muss auch bei einer allgemeinen Anregung von den Behörden gewahrt werden und darf nicht als auszulotende Forderung in einer anderen Form umgesetzt werden.